Ein Legalisator ist ausschließlich für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für die Eintragung bzw. Löschung für Grundbuchsangelegenheiten zuständig. (Kauf-, Übergabe-, Schenkungsvertrag, Darlehensvertrag, Pfandurkunde, Schuldschein, Freistellungs-, Rangordnungs-, Löschungserklärung, etc .)
Eine rechtliche Überprüfung des Vertrages wird durch den Legalisator nicht durchgeführt.
Durch diesen Service ist es für BürgerInnen, die einen aufrechten Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Zirl haben, nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem Legalisator zu erfolgen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 01.05.2023, BGBl.Nr. 135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
€ 3,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert unter € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert € 7,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00 € 9,00 bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,00 € 24,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00 € 31,00 bei einem Wert über € 35.000,00 Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.