Die Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung sind € 26,00 zu entrichten.
Für die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge (KJF)" sind € 29,00 zu entrichten.
Für die Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung (PBW)" sind € 29,00 zu entrichten.
Für die Strafregisterbescheinigung "terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" sind € 29,00 zu entrichten.
Der Antrag auf Strafregisterbescheinigung (KJF oder PBW) ist mitzubringen.
Mittels ID-Austria kann der Strafregisterauszug online kostengünstiger beantragt werden, es reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,00.
Werden mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt, ist die Gebühr auch mehrfach zu entrichten.