NEU mit Jänner 2025 - der gelbe Sack

Veröffentlichungsdatum06.11.2024Lesedauer1 MinuteKategorienIm Blickpunkt
Neue Mülltrennung 2025

Neue Richtlinien für die Abfallentsorgung im Gelben Sack und der Gelben Tonne: 

Gültig ab 1. Januar 2025


Ab dem 1. Januar 2025 wird in Tirol das System zur Abfallentsorgung im Gelben Sack und der Gelben Tonne vereinheitlicht. Bitte beachten Sie die folgenden aktualisierten Richtlinien, um eine ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling zu gewährleisten.


Erlaubte Abfälle für den Gelben Sack und die Gelbe Tonne:


1. Verpackungen aus Kunststoff

   - Joghurtbecher, Aufstrich- oder Butterbecher, Fleischtassen, Obst- oder Gemüseschalen, Kunststoffnetze (z. B. für Obst), Wurst- und Käseverpackungen, Plastiktragetaschen, Blisterverpackungen von Tabletten und ähnliche Gegenstände.


2. Verpackungen aus Materialverbund

   - Milch- und Getränkekartons, Chipsverpackungen, Kaffeeverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Fertigsuppenbeutel, Instantkaffeedosen.


3. Hohlkörperverpackungen aus Kunststoff

   - PET-Flaschen, Verpackungen für Wasch- und Reinigungsmittel, Shampooflaschen, Kunststoffflaschen für Speiseöl.

   - Hinweis: Größere Kunststoffkanister bitte zum nächsten Altstoffsammelzentrum (ASZ) oder Wertstoffzentrum (WSZ) bringen.


4. Verpackungen aus Styropor

   - Styroporverpackungen (z. B. für Elektrogeräte) und Styroporchips.


5. NEU: Verpackungen aus Metall und Aluminium

   - Getränkedosen und Konservendosen, Metalldeckel, Kronkorken, Deckel von Milchprodukten, Marmeladedeckel, Tuben (z. B. für Senf oder Tomatenmark) sowie Aluminiumschalen.


Durch die Einhaltung dieser neuen Richtlinien tragen alle zu einer effizienten und umweltfreundlichen Abfallwirtschaft in ganz Tirol bei. 
Für Ihren Beitrag zu einer sauberen Gemeinschaft bedankt sich,


Der Umweltberater der Marktgemeinde Zirl