Das Land Tirol unterstützt auch heuer wieder einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Antragszeitraum: 1. Mai bis 31. Oktober 2026
- Auszahlung: ab September 2026 (zu Beginn der Heizsaison)
Höhe des Zuschusses:
- einmalig 250 Euro pro Haushalt
Einkommensgrenzen (monatliches Nettoeinkommen):
- Alleinstehende: bis 1.435 Euro
- 2 Personen: bis 2.265 Euro
- 3 Personen: bis 2.665 Euro
- 4 Personen: bis 2.965 Euro
- jede weitere Person: + 300 Euro
Wichtige Hinweise:
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die bereits Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen sowie Bewohner:innen von Wohn- und Pflegeheimen.
- Für den Antrag sind keine Unterlagen erforderlich – die Angaben erfolgen per Selbsterklärung. Stichprobenkontrollen sind möglich.
Antragstellung:
Erleichterung für bestehende Bezieher:innen:
- Wer den Zuschuss 2025/2026 erhalten hat, bekommt automatisch ein Antragsformular zugesendet.
- Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage müssen keinen neuen Antrag stellen.