Die Tiroler Landesregierung hat die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 2025 beschlossen. Anspruchsberechtigte können den Zuschuss im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2025 beantragen.
So funktioniert die Antragstellung:
✔ Vorzugsweise online über das Antragsformular: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
✔ Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen sind erforderlich (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
✔ Wer den Heizkostenzuschuss 2024 bereits erhalten hat, bekommt im März 2025 automatisch ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugesandt.
🔹 Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage erhalten den Zuschuss automatisch – es ist keine Antragstellung notwendig.
📌 Wann erfolgt die Auszahlung?
Alle Anträge werden so rasch wie möglich bearbeitet. Die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
📞 Fragen?
Das Tiroler Hilfswerk steht Ihnen unter Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
Bitte informieren Sie auch Bekannte oder Nachbarn, die möglicherweise anspruchsberechtigt sind!