Energie-Härtefonds von TIWAG & IKB – Entlastung für berechtigte Haushalte

Veröffentlichungsdatum15.12.2025Lesedauer1 MinuteKategorienIm Blickpunkt
Beispielfoto

Der Strom-Härtefonds der Tiroler Wasserkraft (TIWAG) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) wurde aufgestockt. Ziel ist es, einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Energiekosten zu entlasten.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind und ihren Strom von TIWAG oder IKB beziehen.


Welche Unterstützung gibt es?

  • Gutschrift von bis zu 104,40 Euro brutto
  • Gilt bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh
  • Entspricht laut TIWAG einer Entlastung von rund 30 % des Energiepreises
  • Die Gutschrift erfolgt automatisch auf die nächste Stromrechnung


Wie kann man den Härtefonds beantragen?

Anträge können im Zeitraum von 01.12.2025 bis 30.06.2026 eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der ORF-Beitragsbefreiung (OBS-Bescheid)
  • Strom-Jahresabrechnung 2025

Einreichmöglichkeiten:

  • per E-Mail an: netzwerk@tirol.gv.at
  • per Post an:
    Netzwerk Tirol hilft
    Meraner Straße 5
    6020 Innsbruck
  • persönlich beim Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Innsbruck

Weitere Informationen & Hilfe:

Netzwerk Tirol hilft:
https://www.tirol.gv.at/soziales/

Die Gemeinde unterstützt gerne bei Fragen oder bei der Zusammenstellung der Unterlagen.