Was ist mitzubringen
Allgemein:
- Bei österreichischen Staatsbürgern - Geburtsurkunde
- bei im Ausland geborenen Staatsbürgern - Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. - Erklärung
zusätzlich bei ausländischen Staatsbürgern:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Bestätigung der Ehefähigkeit des zuständigen Heimatstaates
- bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer von einer/m in Österreich gerichtlich beeideten DolmetscherIn durchgeführten Übersetzung vorgelegt werden.
Eine Liste der in Österreich beeideten DolmetscherInnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste.
zusätzlich bei gemeinsamen vorehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde der Kinder.
zusätzlich bei Vorehen/eingetragenen Partnerschaften:
- Heiratsurkunden aller Vorehen oder Partnerschaftsurkunden der eingetragenen Partnerschaften
- Sterbeurkunden des(r) früheren Ehegatten
- Nachweis über Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) bzw. eingetragenen Partnerschaften oder Nichtigkeitserklärungen
Welche Gebühren sind zu entrichten:
Auskünfte über die Gebühren erhalten Sie direkt im Standesamt Zirl.
Ausstellung einer Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde: € 13,10
Weitere Tipps bei einer Eheschließung:
Haben Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, dann bitten wir Sie, zu einem Informationsgespräch in unser Büro zu kommen.
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer von einer/m in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher:in durchgeführten Übersetzung vorgelegt werden. Eine Liste der in Österreich beeideten Dolmetscher:innen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste.
Das Standesamt ist nur MO - FR von 07:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.